Hinweis auf das Nichtbestehen des Widerrufsrechtes bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Der Kunde kann daher die auf die Buchung eines Künstlers gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen. Damit ist die Buchung eines Künstlers rechtlich bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.Widerrufsbelehrung